Das Erfüllen der folgenden 3 Kriterien ist erforderlich um den Titel „Fairtrade Gemeng“ tragen sowie das entsprechende Logo nutzen zu dürfen:
Kriterium 1: Fairtrade Politik in Ihrer Gemeinde
Der Gemeinderat beschließt eine Fairtrade Gemeng zu werden und so den Fairen Handel zu unterstützen. In dem von der Gemeinde verfassten Beschluss/Resolution wird zudem das Engagement eingegangen, dass im Rathaus bei Sitzungen der Ausschüsse und des Rates, sowie bei gemeindeeigenen Empfängen, Veranstaltungen und Festen Fairtrade Kaffee und ein weiteres Produkt aus Fairem Handel verwendet werden.
Die Angestellten und andere Mitarbeiter der Gemeinde sind dazu eingeladen diesem Vorbild zu folgen und z.B. auch in den eigenen Büros Fairtrade Kaffee zu trinken.
Kriterium 2: Eine lokale Aktionsgruppe wird gebildet, die auf dem Weg zur Fairtrade Gemeng die Aktivitäten vor Ort koordiniert
Diese Aktionsgruppe „Fairtrade Gemeng“ koordiniert die Aktivitäten im Rahmen der Fairtrade Gemeng vor Ort und arbeitet an der Umsetzung und Weiterentwicklung der Ziele. Diese Gruppe ist auch für die jährliche Evaluation und die Einhaltung der Ziele verantwortlich. Die Aktionsgruppe besteht aus mindestens 3 Mitgliedern, z.B. Vertreter verschiedener Zielgruppen oder der entsprechenden Kommissionen. Ein Vertreter der Gemeinde soll in der Aktionsgruppe aktiv sein.
Eine bereits bestehende Arbeitsgruppe resp. Kommission (Klimabündnisgruppe, Umwelt- resp. Sozialkommission…) kann auch mit dieser Aufgabe betraut werden.
Diese Aktionsgruppe könnte z.B. auch aus folgenden Vertretern bestehen:
Aufgaben der Aktionsgruppe:
Kriterium 3: Sensibilisierung und Berichterstattung über die Aktivitäten Ihrer Fairtrade Gemeng
In der Gemeinde wird das Konzept „Fairtrade Gemeng“ durch Berichterstattung in gemeindeeigenen Publikationen, auf der Homepage oder durch Aussendungen thematisiert. Die „Fairtrade Gemeng“ Urkunde wird im Rathaus an einem gut sichtbaren Ort aufgehängt. Die Medien werden auf Ihre „Fairtrade Gemeng“ Kampagne aufmerksam gemacht.